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Wie viel – oder wie wenig – Klimaschutz steckt im Bebauungsplan HC 15?

Am 29. April fällte das Bundesverfassungsgericht ein bahnbrechendes Urteil: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen.“ Anders gesagt: Der Staat ist verpflichtet, in seinen Gesetzen den Klimaschutz zu berücksichtigen.

Das Netzwerk HafenCity zweifelt daran. Aus verschiedenen Gründen. So führen die gegenüber dem vorherigen B-Plan vergrößerten Flächen, insbesondere für Shopping und Gastronomie, zu einer starken Zunahme des Verkehrs, der aus den Nutzungen des Plangebiets resultiert,  und damit auch zu einer deutlich höheren CO2-Belastung (und auch zu mehr Lärm und Luftschadstoffen, was zu Grenzwertüberschreitungen führt).

Die Fläche des Kreuzfahrtterminals wurde gegenüber der früheren Planung von 3.000 qm auf 9.800 qm Geschoßfläche erhöht, die Zahl der Kreuzfahrtschiffe wurde gegenüber der ursprünglichen Zukunftsprognose von 100 auf 200 verdoppelt, und dass die Hälfte davon Landstrom beziehen soll, ist lediglich eine Hoffnung. Eine Hoffnung aber ist kein Plan. Hinzu kommt, dass nach neueren Studien die erneuerbaren Energien für den zunehmenden Strombedarf in Deutschland nicht ausreichen, so dass zusätzlicher Strom von Gaskraftwerken erzeugt werden muss – damit werden die CO2-Emissionen der Kreuzfahrtschiffe nur verlagert.

Völlig unverständlich ist, dass die CO2-Emissionen des Kfz-Verkehrs und der Schiffe in der Planbegründung zum im B-Plan-Verfahren HC 15  keine Erwähnung finden. Dies gilt auch grundsätzlich für das erhöhte Bauvolumen, das ebenfalls zu erheblich erhöhten CO2-Emissionen führt, ohne dass für die Erhöhung der Shopping- und Büroflächen ein Bedarf nachgewiesen ist. Im Gegenteil: Das Marktforschungsinstitut IFH Köln geht in einer neuen Studie davon aus, dass wegen der Verlagerung in den Online-Handel bis 2030 bis zu 64.000 Handelsunternehmen in Deutschland schließen. Und praktisch jede Umfrage zeigt, dass Arbeitnehmer künftig mehr im Homeoffice arbeiten wollen und werden. Das wird den Bedarf an Büroflächen wohl kaum erhöhen.

Der Bebauungsplan HC 15 liegt noch bis zum 16. Dezember öffentlich aus. Unterlagen gibt es hier: https://bauleitplanung.hamburg.de
Bis zum 16. Dezember kann jeder eine Stellungnahme einreichen, einfach mit Namen und Adresse an ​​​​​Bauleitplanung-LP@bsw.hamburg.de

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